Qualifizierte Signaturen geben ihrem eBusiness eine Identität

Die Deutsche Telekom AG betreibt seit 1994 ein Trust Center, das 1998 als erstes Trust Center bundesweit die Genehmigung zur Ausgabe von Zertifikaten für die digitale Signatur gemäß dem Deutschen Signaturgesetz (SigG) durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (heute Bundesnetzagentur) erhielt. Mit dieser Genehmigung wurde zu Beginn des Jahres 1999 der Public Key Service (PKS), ein Service im Sinne des SigG von 1997 etabliert. T-Systems betreibt seit 2001 das akkreditierte Trust Center in einem Hochsicherheitsrechenzentrum.
Ob es darum geht, Verträge zu unterzeichnen, Bezahlvorgänge im eCommerce zu sichern oder Datensätze vor Manipulation zu schützen - all dies ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur nach Signaturgesetz. Weitere Anwendungen liegen im Bereich der vollständigen Abbildung von Prozessen auf elektronische Formulare. Dabei wird durch den Einsatz der qualifizierten Signatur eine hohe Sicherheit und Nachvollziehbarkeit des Ablaufes erreicht.
Durch spezielle berufsbezogene Attribute können mit der qualifizierten elektronischen Signatur auch spezielle Funktionen (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Notare) sicher abgebildet werden.
Im Folgenden finden Sie einige Einsatzmöglichkeiten für die elektronische Signatur nach Signaturgesetz.
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