eNoVA - elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch Unsere Qualified.ID Signaturkarten bieten alle Voraussetzungen für die elektronische Bearbeitung und Übermittlung von Vorgängen nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG). Um einen Nachweis der Behörde in Ihrem qualifizierten Zertifikat (für eNoVA) zu erhalten, können Sie das Zertifikatsfeld „Organisation“ verwenden. Lassen Sie auf Ihrer Seite juristisch prüfen, welche Angaben dort im Detail benötigt werden. Informationen über die Systemvoraussetzungen zur Nutzung unserer Signaturkarten finden Sie in der FAQ unter https://telesec.de/de/service/faq/produkte-and-loesungen#faq-4-18-77-welche-systemvoraussetzungen-benoetigt-mein-computer. Wir können keine Aussage zu den auf Ihrer Seite genutzten Fachanwendungen oder Signatursoftware machen. Wenden Sie sich dazu bitte an den zuständigen Ansprechpartner in Ihrer Behörde. Qualifizierte Signaturzertifikate im Kontext von eNoVA (mit Angaben zur Organisation), erhalten Sie nur bei einer Identifikation per Behörden Ident. Prüfen Sie auf Ihrer Seite, ob es ggf. schon einen Rahmenvertrag zur Beauftragung von Qualified.ID Signaturkarten gibt, bei dem das Behörden Ident Verfahren angewendet wird. Alternativ verwenden Sie ausschließlich nachfolgende Portale zur Beauftragung von Signaturkarten für eNoVA: Einzelsignaturkarte: https://www.pks.telesec.de/myPKS/faces/auftrag/pksauftrag_bi_es.xhtml Multisignaturkarte: https://www.pks.telesec.de/myPKS/faces/auftrag/pksauftrag_bi_ms.xhtml Die AGB & Preisliste zu den von uns angebotenen Signaturkarten finden Sie unter https://www.telekom.de/agb#/agbid/1042.